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   BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 64.79   

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https://dejure.org/1979,2090
BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 64.79 (https://dejure.org/1979,2090)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1979 - 8 C 64.79 (https://dejure.org/1979,2090)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 8 C 64.79 (https://dejure.org/1979,2090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer neuen Wohnrechtsbescheinigung bei der "Umsetzung" von Mietern von einer in eine andere Wohnung desselben Mietshauses - Haftung des "Beauftragten" des Verfügungsberechtigten für Verstöße gegen Wohnungsbindungsvorschriften - Ermessensausübung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 64.79
    Die Rechtsvorgängerin der Klägerin hat auch schuldhaft gehandelt; Fahrlässigkeit reicht aus (Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - [Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1]).

    Auf das bereits genannte Urteil BVerwG 8 C 69.78 wird verwiesen.

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 64.79
    Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG können auch von dem Beauftragten des Verfügungsberechtigten im Sinne von § 19 Abs. 3 WoBindG - beide Vorschriften sind hier in der Gesetzesfassung vom 31. Januar 1974 (BGBl. I S. 1381) anzuwenden - gefordert werden; das hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - entschieden und näher begründet.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auch die Überlassung einer anderen im selben Hause liegenden Wohnung zum Gebrauch ist Gebrauchsüberlassung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 64.79 - [Buchholz 454.32 § 4 WoBindG 1974 Nr. 1]; ähnlich auch Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG 8 C 11.75 - [Buchholz 454.31 § 5 WoBindG Nr. 2]).
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